Skip to main content

Übersicht

Stampfactory prüft bei jeder Arbeitszeitberechnung automatisch, ob die Vorgaben des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden. Verstöße und Hinweise werden direkt in der Zeiterfassung angezeigt.
Die ArbZG-Compliance ist immer aktiv und kann nicht deaktiviert werden. Alle Prüfungen laufen automatisch im Hintergrund — ohne zusätzliche Konfiguration.

Auf einen Blick


Tägliche Höchstarbeitszeit (§3 ArbZG)

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

So funktioniert die Prüfung

Stampfactory prüft nach jeder Arbeitszeitberechnung die Nettoarbeitszeit (Bruttoarbeitszeit minus effektive Pause):
Bei über 10 Stunden Nettoarbeitszeit liegt ein Verstoß gegen §3 ArbZG vor. Vorgesetzte werden automatisch benachrichtigt.

Beispiel


Pausenpflicht nach 6 Stunden (§4 Satz 3 ArbZG)

Beschäftigte dürfen nicht länger als 6 Stunden ununterbrochen ohne Ruhepause arbeiten.

So funktioniert die Prüfung

Stampfactory analysiert die Stempelpaare eines Tages und berechnet, ob es einen zusammenhängenden Arbeitsblock über 6 Stunden gibt.
Unterbrechungen unter 15 Minuten gelten nicht als echte Pause und werden zum Arbeitsblock dazugerechnet. Erst ab 15 Minuten Unterbrechung wird der Block als unterbrochen gewertet.

Beispiel

Zwei Blöcke à 4 Stunden, getrennt durch 20 Minuten Pause (≥ 15 Min.). Kein Verstoß.

Ruhezeit von 11 Stunden (§5 ArbZG)

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

So funktioniert die Prüfung

Stampfactory vergleicht die letzte Ausstempelung eines Tages mit der ersten Einstempelung des Folgetages:
Ist die Ruhezeit kürzer als 11 Stunden, wird der Folgetag als Verstoß markiert.

Beispiel


Nachtarbeit (§2, §6 ArbZG)

Nachtzeit

Die Nachtzeit ist gesetzlich definiert als 23:00 bis 06:00 Uhr. Stampfactory erkennt automatisch, wenn Arbeitszeit in dieses Fenster fällt, und berechnet die genaue Anzahl der Nachtstunden.
Die Nachtstunden werden pro Tag in der Zeiterfassung angezeigt und in der Compliance-Übersicht monatlich aggregiert.

Nachtarbeiter-Status

Stampfactory klassifiziert Beschäftigte automatisch als Nachtarbeitende, wenn:
  1. Ihnen ein Nachtschicht-Arbeitszeitmodell zugewiesen ist, oder
  2. Sie an 48 oder mehr Tagen im Jahr während der Nachtzeit arbeiten (§2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG)

8-Stunden-Grenze für Nachtarbeitende (§6 Abs. 2 ArbZG)

Für Nachtarbeitende gilt eine strengere Tagesgrenze:
Diese Prüfung greift automatisch, wenn dem/der Beschäftigten ein Schichtmodell vom Typ Nachtschicht zugewiesen ist.

Beispiel: Nachtstunden-Berechnung


Sonntagsarbeit und Feiertagsschutz (§11 ArbZG)

15-Sonntage-Regel

Beschäftigte müssen pro Jahr mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei haben. Stampfactory zählt automatisch die gearbeiteten und freien Sonntage.

Compliance-Übersicht

In der Compliance-Übersicht sehen Sie für jede/n Beschäftigte/n:
Stampfactory sendet eine automatische Warnung an Vorgesetzte, wenn die Anzahl gearbeiteter Sonntage die Grenze von 37 erreicht (ab dann sind weniger als 15 freie Sonntage im Jahr nicht mehr möglich).

Automatische Benachrichtigungen

Stampfactory prüft Verstöße nicht nur in Echtzeit, sondern auch über geplante Hintergrund-Jobs:
Benachrichtigungen werden nur bei Verstößen (rot) ausgelöst, nicht bei Hinweisen (gelb) oder Informationen (blau).

Anzeige in der Zeiterfassung

Verstöße und Hinweise werden direkt in der Arbeitszeitübersicht eines Tages angezeigt: Jeder Tag kann mehrere Verstöße gleichzeitig haben — zum Beispiel Nachtarbeit mit gleichzeitiger Überschreitung der Höchstarbeitszeit.

Export

Im erweiterten CSV-Export werden ArbZG-Verstöße in zwei separaten Spalten ausgegeben:

Häufige Fragen

Nein. Die ArbZG-Compliance ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht deaktiviert werden. Die Prüfungen laufen immer automatisch.
Verstöße werden nicht als separate Datensätze gespeichert, sondern bei jeder Arbeitszeitberechnung in Echtzeit ermittelt. Die Benachrichtigungen werden jedoch dauerhaft in der Benachrichtigungsliste gespeichert.
Verstöße werden als Flags in der Zeiterfassung angezeigt und lösen automatische Benachrichtigungen an Vorgesetzte aus. Es wird nicht verhindert, dass Beschäftigte stempeln — die Prüfung ist nachträglich und dient der Dokumentation.
Automatisch, wenn ein Nachtschicht-Arbeitszeitmodell zugewiesen ist oder wenn mehr als 48 Nächte pro Jahr mit Nachtarbeit vorliegen.
Ja. Die ArbZG-Grenzen (10h/Tag, 6h ohne Pause, 11h Ruhezeit) gelten für alle Beschäftigten unabhängig vom Arbeitszeitmodell.
Wenn die Nettoarbeitszeit zwischen 8 und 10 Stunden liegt, ist dies kein Verstoß, aber der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag gearbeitet wird.